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1. Ankündigte Neuigkeiten hinsichtlich der Lohnabrechnung ab dem 01. Januar 2015:
Der persönliche Grundfreibetrag von HRK 2.200,00 wird auf HRK 2.600,00 HRK angehoben und die Einkommensteuer-Tarifstufen werden wie folgt geändert:
2. Folgende Einkünfte natürlicher Personen werden ab dem 01. Januar 2015 der Einkommenssteuer unterliegen:
3. Einkünfte natürlicher Personen die ab dem 01. Januar 2016 der Besteuerung unterliegen:
4. Der steuerlich befreite Betrag bei Ausschüttung von Dividenden und Gewinnanteilen in Höhe von HRK 12.000,00 im Jahr wird abgeschafft und als Kapitaleinkommen mit einem Steuersatz von 12% besteuert.